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Neu: Seminar „Medizinprodukterecht“
Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Vorschriften für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Die Änderungen Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) betreffen zum einen die Definitionen der Begriffe „Betreiber“, „Anwender“ und „Gesundheitseinrichtungen“. Zum anderen sind größere Einrichtungen nun verpflichtet einen Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit als zentralen Ansprechpartner einzusetzen. Außerdem legen nach den neuen Regelungen nicht mehr die Hersteller fest, wie oft sicherheits- und messtechnische Kontrollen durchzuführen sind. Die Fristen und der Prüfumfang wurde bisher meist durch die Hersteller vorgegeben. Ab dem 1.1.2017 ist der Betreiber dafür im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle allein verantwortlich.
Aus aktuellem Anlass bieten wir in diesem Jahr daher das Seminar S5 „Medizinprodukterecht für Betreiber und Anwender“ an. Das Seminar geht explizit auf die gesetzlichen Neuerungen der MPBetreibV ein. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung eines fundierten Basiswissens in Bezug auf die gesetzliche Neufassung der MPBetreibV zum 01.01.2017, das Medizinprodukterecht sowie das Betreiben von Medizinprodukten.
Das Seminar richtet sich an Berufsgruppen, die verantwortlich mit Medizinprodukten befasst sind: Betreiber und Anwender, Servicedienstleister, Mitarbeiter aus Verwaltung und Behörden. Termin ist der 18. Mai 2017, Veranstaltungsort ist Berlin.
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