Neu: Sem­i­nar „Medi­z­in­pro­duk­terecht“

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Seminar „Medizinprodukterecht“ - News

Neu: Seminar „Medizinprodukterecht“

Ab dem 01. Jan­u­ar 2017 gel­ten neue Vorschriften für Betreiber und Anwen­der von Medi­z­in­pro­duk­ten. Die Änderun­gen Medi­z­in­pro­duk­te­be­treiberverord­nung (MPBe­treibV) betr­e­f­fen zum einen die Def­i­n­i­tio­nen der Begriffe „Betreiber“, „Anwen­der“ und „Gesund­heit­sein­rich­tun­gen“. Zum anderen sind größere Ein­rich­tun­gen nun verpflichtet einen Beauf­tragten für die Medi­z­in­pro­duk­tesicher­heit als zen­tralen Ansprech­part­ner einzuset­zen. Außer­dem leg­en nach den neuen Regelun­gen nicht mehr die Her­steller fest, wie oft sicher­heits- und messtech­nis­che Kon­trollen durchzuführen sind. Die Fris­ten und der Prü­fum­fang wurde bish­er meist durch die Her­steller vorgegeben.  Ab dem 1.1.2017 ist der Betreiber dafür im Rah­men der geset­zlich vorgeschriebe­nen Inter­valle allein verantwortlich.

Aus aktuellem Anlass bieten wir in diesem Jahr daher das Sem­i­nar S5 „Medi­z­in­pro­duk­terecht für Betreiber und Anwen­der“ an. Das Sem­i­nar geht expliz­it auf die geset­zlichen Neuerun­gen der MPBe­treibV ein.  Im Mit­telpunkt ste­ht die Ver­mit­tlung eines fundierten Basiswis­sens in Bezug auf die geset­zliche Neu­fas­sung der MPBe­treibV zum 01.01.2017, das Medi­z­in­pro­duk­terecht sowie das Betreiben von Medizinprodukten.

Das Sem­i­nar richtet sich an Beruf­s­grup­pen, die ver­ant­wortlich mit Medi­z­in­pro­duk­ten befasst sind: Betreiber und Anwen­der, Ser­vice­di­en­stleis­ter, Mitar­beit­er aus Ver­wal­tung und Behör­den. Ter­min ist der 18. Mai 2017, Ver­anstal­tung­sort ist Berlin.

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