Neu: Sem­i­nar zu MTK

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Seminar zu MTK - News

Neu: Seminar zu MTK

nach § 14 MPBetriebV …

Die dritte Fas­sung der Medi­z­in­pro­duk­te-Betreiberverord­nung (MPBe­treibV) zum 1.1.2017 umfasst eine inhaltliche Neu­fas­sung von §14. Danach sind Messtech­nis­che Kon­trollen (MTK) – unab­hängig von Her­stellerangaben – nur bei den in Anlage 2 der MPBe­treibV genan­nten Medi­z­in­pro­duk­ten durchzuführen. Die Ver­ant­wor­tung für die kor­rek­te Durch­führung der Kon­trolle liegt immer bei dem Betreiber der Produkte.

Neu ist, dass eine ord­nungs­gemäße Durch­führung der MTK ver­mutet wird, wenn der Betreiber dabei den Leit­faden zu MTK von Medi­z­in­pro­duk­ten mit Mess­funk­tion (LMKM) der Physikalisch-Tech­nis­chen Bun­de­sanstalt (PTB) beachtet hat. Die aktuelle Fas­sung des Leit­fadens ist auf der Inter­net­seite der PTB veröf­fentlicht (www.ptb.de).

MTKs sind von qual­i­fizierten Per­so­n­en durchzuführen und zu doku­men­tieren. Es ist ein Prüf­bericht zu erstellen, aus dem her­vorge­hen muss, welche Mess- und Prüfver­fahren angwen­det wur­den, welche Ergeb­nisse damit erzielt und wie diese bew­ertet wurden.

Außer­dem ist auf dem Gerät ein Prü­faufk­le­ber anzubrin­gen, der darüber informiert wann die näch­ste Prü­fung anste­ht und wer die let­zte Prü­fung durchge­führt hat. Arbeitschutzrech­liche Prüfvorschriften nach Betr­SichV oder elek­trische Betrieb­smit­tel nach DGUV Vorschrift 3 bleiben davon unberührt und gel­ten zusätzlich.

Wir erweit­ern daher unser Sem­i­narange­bot mit dem Sem­i­nar S6 „MTK für Geräte zur Mes­sung von Kör­pertem­per­atur und nicht­in­va­sivem Blut­druck“. Ter­min ist der 21. Sep­tem­ber in Berlin.

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